Nach 8 Punkten verlangt die Führerscheinstelle in der Regel eine MPU, bevor sie eine neue Fahrerlaubnis erteilt (§ 4 Abs. 10 StVG). Auch ohne 8 Punkte kann sie eine MPU anordnen, wenn jemand erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt oder Straftaten mit Aggression begeht (§ 11 Abs. 3 FeV). Diese MPU dreht sich um Ihr Fahrverhalten, nicht um Alkohol. 2025 waren in dieser Gruppe 61 Prozent geeignet (BASt).

Die Anlässe

AnlassGrundlageMPU
Entziehung nach 8 Punkten§ 4 Abs. 10 StVGin der Regel vor der Neuerteilung
erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße, auch unter 8 Punkten§ 11 Abs. 3 Nr. 4 FeVkann angeordnet werden
erhebliche Straftat oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr§ 11 Abs. 3 Nr. 5 FeVkann angeordnet werden
Straftaten mit Bezug zur Fahreignung, vor allem bei hohem Aggressionspotenzial oder wenn ein Fahrzeug benutzt wurde§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 7 FeVkann angeordnet werden
Neuerteilung nach wiederholter Entziehung oder nach Entziehung aus diesen Gründen§ 11 Abs. 3 Nr. 9 FeVkann angeordnet werden
Zuwiderhandlungen in der Probezeit, die Ungeeignetheit nahelegen§ 2a Abs. 4 StVGkann angeordnet werden

Das Bundesverkehrsministerium nennt ausdrücklich auch Verstöße „unterhalb der Schwelle von 8 Punkten“ (BMV-Infoblatt). Wie die Punkte zustande kommen, steht unter Punkte in Flensburg.

Was die Gutachter prüfen

Bei diesen Anlässen ist Gegenstand der Untersuchung, ob zu erwarten ist, dass Sie künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsregeln oder Strafgesetze verstoßen (FeV Anlage 4a Nr. 1 g). Wie bei Alkohol verlangt die FeV einen grundlegenden Wandel und Bedingungen, die einen Rückfall unwahrscheinlich machen.

Die BASt nennt die Leitfragen für diese MPU (BASt-Broschüre, 08/2025):

  • Warum kam es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Verkehrsauffälligkeiten?
  • Gab es Veränderungen im Leben, beruflich oder privat, die das Fahrverhalten beeinflusst haben?
  • Welche Vorsätze gab es zwischendurch, und warum ist es trotzdem wieder passiert?
  • Was haben frühere Maßnahmen wie Aufbauseminar oder verkehrspsychologische Beratung gebracht?
  • Wie stellen Sie künftig sicher, dass es nicht wieder vorkommt?

Die BASt schreibt dazu: Viele, die so aufgefallen sind, ändern ihr Verhalten nicht. Die MPU soll aber unterscheiden, wer es doch tut.

Typische Hintergründe

Für die Vorbereitung hilft es, die eigenen Muster ehrlich zu benennen. Mögliche Hintergründe, die Sie für sich prüfen können:

  • Zeitdruck: Beruf mit vielen Fahrten, Termine, Pendeln.
  • Selbstüberschätzung: „Ich fahre gut, die Regeln sind übertrieben.“
  • Ärger und Konkurrenz: Drängeln, Nötigung, Streit im Verkehr.
  • Gleichgültigkeit gegenüber Bußgeldern, die sich mit der Zeit zu Punkten summieren.
  • Lebensphasen: Trennung, Jobverlust, Stress.

Entscheidend ist, dass Sie im Gespräch konkret erklären können, was Sie geändert haben, zum Beispiel andere Routenplanung, Umstieg auf Bahn für bestimmte Strecken, feste Regeln für sich selbst, Umgang mit Ärger. Und dass Sie das schon eine Weile leben.

Aggression und Straftaten

Bei Straftaten mit Aggression, etwa Nötigung, Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Verkehr oder Straftaten, bei denen ein Fahrzeug als Mittel benutzt wurde, steht Ihr Umgang mit Ärger und Konflikten im Mittelpunkt. Die Behörde kann eine MPU auch wegen Straftaten anordnen, die nicht im Verkehr begangen wurden, wenn sie Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial liefern (§ 11 Abs. 3 Nr. 7 FeV). Eine verkehrspsychologische Aufarbeitung, gegebenenfalls ein Anti-Aggressions-Training, kann hier sinnvoll sein. Lassen Sie sich von einem qualifizierten Verkehrspsychologen beraten (MPU-Berater finden).

Quoten und Kosten

Anlass 2025AnzahlgeeignetKursungeeignet
Verkehrsauffälligkeiten12.00361 %0,3 %38 %
strafrechtliche Auffälligkeiten3.87360 %0,3 %40 %
Verkehrs- und strafrechtlich auffällig1.75358 %0,4 %42 %

Quelle: BASt, Begutachtung der Fahreignung 2025.

Ohne Alkohol- oder Drogenfrage fallen Laboranalysen und Abstinenznachweise weg. Der ADAC rechnet für eine MPU wegen 8 Punkten mit rund 1.350 Euro insgesamt, davon etwa 500 Euro für die Begutachtung und 600 Euro für eine Vorbereitung in der Gruppe (MPU-Kosten).

Fahrplan

  1. Punktestand und Akte prüfen: Welche Verstöße sind eingetragen, wann verfallen sie? (Punkte abfragen)
  2. Die Wartezeit nutzen: Nach 8 Punkten mindestens sechs Monate. Beratung früh beginnen.
  3. Ursachen aufschreiben: Lebenslauf ab den ersten Verstößen, was war jeweils los?
  4. Veränderungen umsetzen und erproben, bevor Sie zur MPU gehen.
  5. Neuerteilung beantragen, Begutachtungsstelle wählen (Neuerteilung).

Alles Grundsätzliche zur MPU, auch zu Ablauf und Kosten, steht im Artikel MPU.

Zum Vergleich: Wann die MPU wegen Alkohol kommt und wann Abstinenz gefordert ist, steht unter MPU wegen Alkohol.

Quellen

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Ob eine MPU-Anordnung in Ihrem Fall rechtmäßig ist, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.