Nach einer Entziehung müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, und zwar frühestens sechs Monate vor dem Ende der Sperrfrist. Für die Neuerteilung gelten die Vorschriften der Ersterteilung (§ 20 FeV). Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) nennt Kosten von bis zu 275 Euro für die Bearbeitung (BASt-Broschüre, 08/2025). Ob eine MPU dazukommt, entscheidet die Behörde im Verfahren.

Die Sperrfrist ist kein Rückgabedatum

Viele denken, nach Ablauf der Sperrfrist gebe es den Führerschein automatisch zurück. Das stimmt nicht. Die BASt schreibt: Das Strafgericht hat nicht darüber entschieden, ob Sie die Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist wieder erhalten. Die Sperrfrist bestimmt nur, ab wann die Führerscheinstelle frühestens wieder eine erteilen darf. Vorher prüft die Behörde, ob Sie geeignet sind, und kann dafür eine MPU verlangen.

Wann Sie den Antrag stellen können

Situationfrühester Antragfrühestmögliche Erteilung
Entziehung durch Strafgericht mit Sperrfrist6 Monate vor Ablauf der Sperre (§ 20 Abs. 4 FeV)nach Ablauf der Sperre
Entziehung wegen 8 Punkten6 Monate vor Ablauf der Wartezeit (§ 20 Abs. 4 FeV)6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung, Frist ab Abgabe des Führerscheins (§ 4 Abs. 10 StVG)
Entziehung in der Probezeit6 Monate vor Ablauf der Sperrenach Ablauf, nur mit Nachweis eines Aufbauseminars (§ 2a Abs. 5 StVG)
sonstige Entziehung durch die Behördejederzeitwenn die Eignung nachgewiesen ist

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Das Verfahren dauert, vor allem wenn eine MPU verlangt wird: Die Behörde muss die Akte prüfen, die MPU anordnen und die Akte an die Begutachtungsstelle schicken. Wer erst am letzten Tag der Sperrfrist beantragt, verliert Monate.

Wo und wie Sie beantragen

Zuständig ist die Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Die BASt nennt die persönliche Vorsprache mit Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung als Regel. Viele Behörden bieten inzwischen auch Termine online an.

Die Unterlagen

Pkw und Motorrad (Klassen B, BE, A, A2, A1, AM, T, L)

Laut BASt brauchen Sie:

  • ein (gegebenenfalls zwei) biometrische Lichtbilder,
  • eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel Optiker) oder ein augenärztliches Zeugnis, nicht älter als zwei Jahre,
  • einen Nachweis über Erste Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten). Darauf kann verzichtet werden, wenn Sie schon an einer Schulung in Erster Hilfe oder vor dem 20.10.2015 an einer Ausbildung oder Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilgenommen haben.

Lkw ab 3,5 Tonnen (C1, C1E, C, CE)

Zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Muster nach Anlage 5 Nr. 1 FeV, nicht älter als ein Jahr) und eine Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV.

Bus und Fahrgastbeförderung (D, D1, DE, D1E, P-Schein)

Zusätzlich ein Gutachten über eine leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV, durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder eine Begutachtungsstelle. Für gewerbliche Fahrten kann außerdem der Nachweis nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nötig sein.

Je nach Fall kommen dazu: das MPU-Gutachten, die Bescheinigung über ein Aufbauseminar (nach Probezeit-Entzug) oder die Teilnahmebescheinigung eines Kurses nach § 70 FeV.

Was die Behörde prüft

  1. Ist die Sperrfrist abgelaufen bzw. die Wartezeit nach 8 Punkten?
  2. Bestehen Zweifel an Ihrer Eignung? Bei bestimmten Anlässen ist die MPU Pflicht: ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkohol- oder Cannabisfahrten, nach Entzug wegen Drogen, in der Regel nach 8 Punkten. Bei Neuerteilung nach wiederholter Entziehung oder nach Entzug wegen erheblicher Verstöße oder Straftaten kann sie eine MPU verlangen (§ 11 Abs. 3 Nr. 9 FeV). Siehe MPU.
  3. Fehlen Kenntnisse oder Fähigkeiten? Nur dann ordnet sie eine neue Prüfung an (§ 20 Abs. 2 FeV). Die BASt nennt als Beispiel eine längere Zeit ohne Fahrerlaubnis.

Wann sich die Behörde meldet

Eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung gibt es nicht. Wenn eine MPU nötig ist, bekommen Sie ein Schreiben mit der Anordnung, der Fragestellung und einer Frist. Sie nennen der Behörde dann Ihre Begutachtungsstelle (Begutachtungsstelle). Haben Sie nach einigen Wochen nichts gehört, fragen Sie schriftlich nach. Ablauf und Dauer der MPU: MPU-Ablauf.

Nach der Neuerteilung

  • Punkte: Punkte für Entscheidungen, die vor der Neuerteilung rechtskräftig wurden, werden gelöscht (§ 4 Abs. 3 StVG). Ausnahme: Entziehung in der Probezeit wegen Nichtteilnahme am Aufbauseminar.
  • Tilgung beginnt: Die Frist für die Eintragung der Entziehung beginnt erst mit der Neuerteilung (§ 29 Abs. 5 StVG). Siehe Punkte verfallen.
  • Probezeit: Eine noch nicht abgelaufene Probezeit läuft mit dem Rest weiter (§ 2a Abs. 1 StVG).
  • Neuer Kartenführerschein: Sie erhalten einen neuen Führerschein im aktuellen Format.

Kosten im Überblick

PostenKosten
Bearbeitung der Neuerteilungbis 275 € je nach Aufwand (BASt)
Lichtbild, Sehtest, Erste Hilfeje nach Anbieter, falls nicht vorhanden
MPUmeist 400–960 € (MPU-Kosten)
Aufbauseminar, Kurs nach § 70 FeVje nach Anbieter, falls nötig
Fahrschule und Prüfungnur, wenn eine Prüfung angeordnet wird

Was eine Entziehung von einem Fahrverbot unterscheidet und was nach dem Entzug zu tun ist, steht unter Führerscheinentzug.

Quellen

Die genauen Unterlagen und Gebühren legt Ihre Führerscheinstelle fest. Fragen Sie vor dem Termin nach, was Sie mitbringen sollen.