Die MPU ist eine Begutachtung Ihrer Fahreignung, keine Strafe und keine Prüfung mit richtigen Antworten. Eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle klärt, ob die Zweifel der Führerscheinstelle an Ihrer Eignung noch berechtigt sind. Sie besteht aus einem medizinischen Teil, einem Leistungstest und einem psychologischen Gespräch. 2025 haben 58 Prozent der Begutachteten ein positives Gutachten bekommen (BASt).

Das Wichtigste in Kürze

FrageAntwort
Wer ordnet die MPU an?die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde), nicht das Gericht
Wer führt sie durch?eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung, die Sie selbst wählen
Wie lange dauert sie?in der Regel 3 bis 4 Stunden an einem Vormittag
Was kostet sie?meist 400 bis 960 Euro für das Gutachten, dazu Nachweise und eventuell Vorbereitung (MPU-Kosten)
Wie viele bestehen?58 % geeignet, 4,3 % Kursempfehlung, 38 % ungeeignet (2025)
Wer entscheidet?allein die Führerscheinstelle, auf Grundlage des Gutachtens

Was „MPU“ bedeutet

MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Das Ergebnis ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten, das die Fahrerlaubnis-Verordnung „Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung“ nennt (§ 11 Abs. 3 FeV).

Die Frage dahinter ist immer dieselbe: Ist zu erwarten, dass Sie künftig wieder auffallen, oder haben Sie Ihr Verhalten so geändert, dass von Ihnen keine erhöhte Gefahr mehr ausgeht? Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) begründet die MPU mit Rückfallzahlen: Von den Fahrern, die mit 1,6 Promille oder mehr auffallen, fällt etwa jeder Zweite wieder auf. Die andere Hälfte nicht. Die MPU soll im Einzelfall unterscheiden, zu welcher Gruppe Sie gehören (BASt-Broschüre, 08/2025).

Der Spitzname „Idiotentest“ führt in die Irre. Ein Intelligenz- oder Wissenstest ist die MPU nicht. Den Ausschlag gibt das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter. Mehr dazu unter MPU-Fragen.

Wann die MPU Pflicht ist und wann sie angeordnet werden kann

Die Anlässe stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Es gibt Fälle, in denen die Behörde die MPU anordnen muss, und Fälle, in denen sie es kann.

Die Behörde muss eine MPU anordnen

  • Alkohol (§ 13 FeV): Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr im Blut oder 0,8 mg/l in der Atemluft, auch mit dem Fahrrad. Außerdem bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkohol, bei Anzeichen für Alkoholmissbrauch und wenn der Führerschein aus einem dieser Gründe entzogen war. Details: MPU wegen Alkohol.
  • Cannabis (§ 13a FeV): bei Anzeichen für Cannabismissbrauch, bei wiederholten Fahrten unter Cannabis und nach einem Entzug deshalb. Details: Cannabis und Führerschein.
  • Andere Drogen und Medikamente (§ 14 Abs. 2 FeV): nach einem Entzug wegen Drogen, wenn geklärt werden muss, ob jemand noch konsumiert, und bei wiederholten Verstößen gegen § 24a StVG. Details: MPU wegen Drogen.
  • 8 Punkte: Nach dem Entzug wegen 8 Punkten in Flensburg ordnet die Behörde vor der Neuerteilung „in der Regel“ eine MPU an (§ 4 Abs. 10 StVG). Details: MPU wegen Punkten.

Die Behörde kann eine MPU anordnen

Nach § 11 Abs. 3 FeV unter anderem bei:

  • einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften, auch unter 8 Punkten,
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr,
  • Straftaten mit Bezug zur Fahreignung, vor allem bei Hinweisen auf hohes Aggressionspotenzial,
  • der Neuerteilung, wenn der Führerschein wiederholt entzogen war.

Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 und 1,6 Promille wird eine MPU gefordert, wenn weitere Anhaltspunkte für ein Alkoholproblem dazukommen, zum Beispiel fehlende Ausfallerscheinungen trotz des hohen Werts (BVerwG, 3 C 3.20). Unter 1,1 Promille wird bei einer ersten Fahrt in der Regel keine MPU angeordnet (BASt-Broschüre).

So läuft die MPU ab

Die MPU dauert bei den meisten Stellen 3 bis 4 Stunden und beginnt vormittags (TÜV NORD, FAQ MPU). Sie hat drei Teile:

  1. Fragebögen und medizinische Untersuchung. Ein Arzt fragt nach Gesundheit, Medikamenten und Konsum und untersucht Sie körperlich. Bei Alkohol werden immer die Leberwerte bestimmt, bei Drogen gehört ein Urin-Screening am Untersuchungstag dazu (BASt).
  2. Leistungstest am Computer. Gemessen werden Reaktion, Aufmerksamkeit, Konzentration und Belastbarkeit. Mehr unter Reaktionstest.
  3. Psychologisches Gespräch. Der Gutachter will verstehen, wie es zur Auffälligkeit kam, was Sie seitdem geändert haben und warum das stabil ist.

Den genauen Ablauf vom Antrag bis zum Gutachten beschreibt der Artikel MPU-Ablauf.

Was die Gutachter prüfen

Die Gutachter arbeiten nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt und nach den Beurteilungskriterien der Fachgesellschaften für Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin. Laut BASt wollen sie nachvollziehen können:

  • was Sie genau falsch gemacht haben und warum,
  • wann und warum Sie sich entschieden haben, Ihr Verhalten zu ändern,
  • wie Sie die Änderung umgesetzt haben und was sich dadurch verändert hat,
  • wodurch Sie sicherstellen, dass es nicht wieder passiert.

Eine Veränderung gilt in der Regel erst als stabil, wenn sie sechs Monate bis ein Jahr erprobt ist. Bei Alkohol oder Drogen gehört oft ein Abstinenznachweis dazu.

Wie viele die MPU bestehen

Die BASt veröffentlicht jedes Jahr die Ergebnisse aller Begutachtungsstellen (Langfassung 2025). 2025 gab es 70.135 MPU, knapp 7 Prozent weniger als im Vorjahr.

Anlass (2025)Anteil an allen MPUgeeignetKursempfehlungungeeignet
Alkohol, erste Auffälligkeit31 %55 %8,1 %37 %
Alkohol, wiederholt9,4 %47 %6,1 %47 %
Drogen, Cannabis, Medikamente18 %58 %4,5 %38 %
Verkehrsauffälligkeiten (Punkte)17 %61 %0,3 %38 %
Straftaten5,5 %60 %0,3 %40 %
alle Anlässe100 %58 %4,3 %38 %

Die Zahlen zeigen zweierlei. Die MPU ist kein Glücksspiel, mehr als die Hälfte besteht. Und wer schon einmal mit Alkohol aufgefallen ist, hat deutlich schlechtere Karten. Eine Kursempfehlung bedeutet: Statt eines neuen Gutachtens reicht ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV, wenn die Führerscheinstelle zustimmt. Was nach einem negativen Ergebnis passiert, steht unter MPU-Gutachten.

Was die MPU kostet

Die Preise sind nicht mehr staatlich festgelegt, jede Trägerorganisation setzt sie selbst. TÜV NORD nennt für das Gutachten in der Regel 400 bis 960 Euro, je nach Anlass, im Voraus zu zahlen. Dazu kommen gegebenenfalls Abstinenznachweise, eine Vorbereitung und die Gebühr für die Neuerteilung von bis zu 275 Euro. Rechenbeispiele stehen unter MPU-Kosten.

Muss ich mich vorbereiten?

Pflicht ist eine Vorbereitung nicht. Die BASt schreibt ausdrücklich, dass Beratung und Vorbereitung freiwillig sind und keine Voraussetzung für die MPU. Sie empfiehlt aber, sich früh beraten zu lassen, wenn Sie selbst nicht klar beantworten können, warum es zur Auffälligkeit kam und wie Sie eine Wiederholung verhindern. Seriöse Berater versprechen kein Bestehen. Woran Sie sie erkennen, steht unter MPU-Berater finden, die Wege zur Vorbereitung unter MPU-Vorbereitung.

Wichtig: Ein Gutachten lässt sich weder kaufen noch umgehen. Angebote dieser Art sind Betrug oder strafbar, siehe MPU kaufen oder umgehen?. Auch ein „neues Gesetz“, das den Führerschein ohne MPU zurückbringt, gibt es nicht (Führerschein ohne MPU).

Die nächsten Schritte

  1. Bescheid oder Urteil lesen: Steht dort eine Sperrfrist? Hat die Behörde eine Frist für das Gutachten gesetzt? Siehe Führerscheinentzug und Sperrfrist.
  2. Anlass klären: Alkohol, Drogen, Punkte oder Straftaten? Davon hängen Vorbereitung, Nachweise und Preis ab.
  3. Abstinenz früh beginnen und belegen, wenn Alkohol oder Drogen der Anlass waren. Nachweise lassen sich nicht rückwirkend erbringen.
  4. Neuerteilung beantragen, frühestens sechs Monate vor Ende der Sperrfrist (Neuerteilung).
  5. Begutachtungsstelle wählen und Termin machen, wenn Sie bereit sind (Begutachtungsstelle).

Quellen

Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage und ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall sind die Führerscheinstelle, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder ein Verkehrspsychologe die richtigen Ansprechpartner.