Ab 1,6 Promille ist die MPU Pflicht, bei wiederholten Alkoholfahrten unabhängig vom Wert. Das steht in § 13 FeV und gilt für jedes Fahrzeug, auch das Fahrrad. Ab 1,1 Promille kann die Behörde eine MPU verlangen, wenn weitere Hinweise auf ein Alkoholproblem dazukommen. Alkohol ist der häufigste MPU-Anlass: 44 Prozent aller Begutachtungen 2025 (BASt, Langfassung 2025).
Ab wie viel Promille die MPU kommt
| Situation | MPU? | Grundlage |
|---|---|---|
| erste Fahrt unter 1,1 ‰ | in der Regel nein | BASt |
| erste Fahrt 1,1 bis unter 1,6 ‰ | wenn weitere Anhaltspunkte dazukommen, etwa keine Ausfallerscheinungen trotz des Werts | § 13 Satz 1 Nr. 2 a FeV, BVerwG 3 C 3.20 |
| Fahrt ab 1,6 ‰ BAK oder 0,8 mg/l AAK | Pflicht | § 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV |
| wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkohol, auch unter 1,1 ‰ als Ordnungswidrigkeit | Pflicht | § 13 Satz 1 Nr. 2 b FeV |
| Anzeichen für Alkoholmissbrauch, auch ohne Fahrt | Pflicht | § 13 Satz 1 Nr. 2 a FeV |
| Führerschein wurde aus einem dieser Gründe entzogen | Pflicht vor Neuerteilung | § 13 Satz 1 Nr. 2 d FeV |
| Hinweise auf Abhängigkeit | zuerst ärztliches Gutachten | § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV |
Zwei Punkte werden oft übersehen:
- Fahrrad zählt. § 13 FeV spricht von „Fahrzeug“, nicht von „Kraftfahrzeug“. Wer mit 1,6 Promille Rad fährt, muss zur MPU, um den Autoführerschein zu behalten oder zurückzubekommen. Die BASt weist ausdrücklich darauf hin.
- Verstöße gegen die 0,0-Promille-Regel für Fahranfänger (§ 24c StVG) zählen nicht als „wiederholte Zuwiderhandlungen“ (§ 13 Satz 2 FeV).
Bei Werten zwischen 1,1 und 1,6 Promille kommt es auf die Umstände an. Die BASt nennt als Maßstab „weitere Anhaltspunkte“, die eine Alkoholproblematik nahelegen. Den wichtigsten hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Wurden bei 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt, spricht das für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung. Dann ist ein MPU-Gutachten beizubringen, auch nach einer einmaligen Fahrt (BVerwG, Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20). Schauen Sie deshalb in Ihrer Akte nach, was im Protokoll zur Blutentnahme steht. Was bei welchem Promillewert sonst droht, steht unter Promillegrenzen.
Warum gerade 1,6 Promille?
Die BASt begründet die Grenze mit dem Risiko: Bei 1,6 Promille ist das Unfallrisiko rund 18-mal so hoch wie nüchtern. Und etwa jeder Zweite, der mit 1,6 Promille oder mehr auffällt, fällt wieder auf (BASt-Broschüre, 08/2025). Wer mit diesem Wert noch fahren kann, ist an Alkohol gewöhnt. Die Gutachter gehen deshalb davon aus, dass hinter der Fahrt ein problematisches Trinkverhalten steht, nicht ein einmaliger Ausrutscher.
Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?
Das ist die wichtigste Frage der Alkohol-MPU. Die Antwort hängt davon ab, wie weit sich Ihr Trinkverhalten entwickelt hatte. Die BASt unterscheidet drei Stufen:
| Einstufung | woran Gutachter sie festmachen | was erwartet wird | Dauer laut BASt |
|---|---|---|---|
| Alkoholabhängigkeit | Diagnose durch Suchteinrichtung, frühere Entwöhnung, entsprechende Befunde in den letzten 12 Monaten | stabile Abstinenz, Aufarbeitung meist mit suchttherapeutischer Hilfe | mind. 1 Jahr nach Entwöhnung, insgesamt nennenswert länger als 1 Jahr |
| fortgeschrittene Alkoholproblematik | Trinken hatte wiederholt deutliche Nachteile, kein zuverlässig kontrollierter Konsum möglich, Rückfall nach früherer bestandener MPU | konsequenter Verzicht, mit EtG-Belegen | in der Regel 1 Jahr, nie unter 6 Monaten |
| Alkoholgefährdung | überdurchschnittliche Gewöhnung, längere Zeit unkontrolliert getrunken, Trinken gegen Stress oder schlechte Stimmung | dauerhaft kontrollierter Konsum oder Verzicht | mind. 6 Monate erprobt |
Daraus folgt: Wer sich unsicher ist, wo er steht, sollte früh mit der Abstinenz beginnen und sie belegen. Abstinenzbelege lassen sich nicht rückwirkend erbringen. Wer später erfährt, dass kontrolliertes Trinken gereicht hätte, hat nichts verloren. Wer umgekehrt erst kurz vor der MPU merkt, dass Abstinenz gefordert ist, verliert Monate.
Wie Abstinenz belegt wird
Nach der BASt lässt sich Alkoholabstinenz nur über EtG (Ethylglucuronid) im Urin oder in den Haaren belegen. Die Leberwerte (Gamma-GT), der MCV-Wert und CDT zeigen nur hohen Konsum, nicht aber, ob jemand gar nicht trinkt.
- Urin-EtG: Proben in einem Kontrollprogramm mit kurzfristiger, unvorhersehbarer Einbestellung. EtG ist nur wenige Tage nachweisbar. Siehe EtG-Urintest.
- Haar-EtG: blickt höchstens drei Monate zurück. Siehe Haaranalyse.
- Forensische Bedingungen: Probennahme durch qualifizierte Ärzte, Labor akkreditiert nach DIN ISO/IEC 17025 und den Standards der GTFCh. Sonst wird der Beleg nicht anerkannt.
Alles Weitere steht unter Abstinenznachweis.
Kontrolliertes Trinken
Reicht ein kontrollierter Konsum, erwarten die Gutachter laut BASt, dass Sie
- Ihr früheres Trinken als problematisch sehen,
- die Bedingungen erkannt und beseitigt haben, die das Trinken ausgelöst haben,
- konkrete Regeln für sich haben (wie viel, wann, wann nie),
- das mindestens ein halbes Jahr erprobt haben.
Auch kontrollierter Konsum lässt sich mit EtG-Werten belegen, ebenfalls mit unvorhersehbaren Kontrollen. Und auch bei einer freiwilligen Trinkpause sollten Sie erklären können, wie Sie danach kontrolliert trinken wollen.
Die Leberwerte am Untersuchungstag
Bei jeder Alkohol-MPU werden die Leberwerte bestimmt. Die BASt rät: Lassen Sie sie vorher beim Hausarzt prüfen. Sind sie erhöht, sollte der Arzt die Ursache klären. Liegt es nicht am Alkohol, etwa wegen eines Medikaments oder einer Erkrankung, bringen Sie den Befund zur MPU mit. Mehr unter Alkohol im Blut und Leberwerte.
Was im Gespräch gefragt wird
Die BASt nennt die Themen der Alkohol-MPU: Ab wann haben Sie zu viel getrunken? Wie viel jeweils, wie viel maximal, wie oft? Und vor allem: warum? Ihre Angaben müssen zum gemessenen Promillewert passen. Typische Fragen und Nachfragen stehen unter MPU-Fragen.
Wie die Chancen stehen
| Alkohol-MPU 2025 | Anzahl | geeignet | Kursempfehlung | ungeeignet |
|---|---|---|---|---|
| erstmals mit Alkohol aufgefallen | 21.984 | 55 % | 8,1 % | 37 % |
| wiederholt mit Alkohol aufgefallen | 6.611 | 47 % | 6,1 % | 47 % |
| Alkohol und weitere Verkehrs- oder Strafauffälligkeiten | 2.478 | 47 % | 4,0 % | 49 % |
| alle Alkohol-Fragestellungen | 31.073 | 53 % | 7,3 % | 40 % |
Quelle: BASt, Begutachtung der Fahreignung 2025.
Bei Alkohol ist die Kursempfehlung häufiger als bei anderen Anlässen. Das Gutachten stellt dann fest, dass die verbleibenden Eignungsmängel mit einem Kurs nach § 70 FeV behoben werden können. Stimmt die Behörde zu, reicht die Teilnahmebescheinigung statt eines neuen Gutachtens (§ 11 Abs. 10 FeV). Mehr unter MPU-Gutachten.
Fahrplan für die Alkohol-MPU
- Sofort: Trinkverhalten ehrlich prüfen, bei Zweifeln Hausarzt oder Suchtberatung aufsuchen.
- In den ersten Wochen: Beratungsgespräch bei einem Verkehrspsychologen. Klären: Abstinenz oder kontrolliertes Trinken, welche Nachweise, wie lange.
- Abstinenzprogramm starten, wenn Abstinenz gefordert sein könnte, mit forensischem Kontrollvertrag.
- Ursachen aufarbeiten: Warum haben Sie so viel getrunken? Was hat sich geändert?
- Neuerteilung beantragen, frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist (Neuerteilung).
- MPU-Termin so legen, dass er kurz nach dem Ende des belegten Abstinenzzeitraums liegt.
Hilfe bei Alkoholproblemen
Wenn Sie merken, dass Sie Ihr Trinken nicht im Griff haben, ist das zuerst eine Gesundheitsfrage, erst danach eine Führerscheinfrage. Suchtberatungsstellen helfen vertraulich und meist kostenlos, ebenso die Hausarztpraxis. Eine Entwöhnungsbehandlung verlängert zwar den Weg zur MPU, ist aber laut BASt bei Abhängigkeit der Weg zu einer stabilen Abstinenz.
Andere MPU-Anlässe
Alkohol ist der häufigste, aber nicht der einzige Anlass. Einen Überblick über alle Anlässe gibt der Artikel MPU. Die übrigen Fälle im Detail:
- MPU wegen Drogen: Kokain, Amphetamin, Ecstasy, Medikamente
- Cannabis und Führerschein: Grenzwert 3,5 ng/ml und eigene MPU-Regeln seit 2024
- MPU wegen Punkten und Straftaten: nach 8 Punkten oder bei Aggression
Quellen
- § 13 FeV: Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik, § 11, § 70 FeV, § 24c StVG, abgerufen am 28.10.2026
- FeV Anlage 4, Nr. 8 (Alkohol)
- Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen: Informationen zur MPU, 14. Auflage, August 2025
- BASt: Begutachtung der Fahreignung 2025, Langfassung
Dieser Artikel ersetzt keine Beratung. Ob in Ihrem Fall Abstinenz gefordert ist, klären Sie am besten in einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen.



