Vor der MPU schickt die Führerscheinstelle Ihre Akte an die Begutachtungsstelle, und Sie haben das Recht, diese Unterlagen vorher einzusehen. Das steht ausdrücklich in § 11 Abs. 6 FeV. Im psychologischen Gespräch geht der Gutachter genau diese Akte mit Ihnen durch. Wer sie kennt, wird nicht überrascht und kann Fehler rechtzeitig klären.

Was in der Akte stehen kann

Der Inhalt hängt vom Verfahren ab. Typisch sind:

  • Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamts über Eintragungen im Fahreignungsregister,
  • Urteil oder Strafbefehl mit Sachverhalt, Promillewert und Sperrfrist,
  • Polizeibericht, bei Alkohol oder Drogen mit dem Protokoll zur Blutentnahme (Uhrzeit, Ausfallerscheinungen, Angaben zum Trinken),
  • Blutalkohol- oder toxikologisches Gutachten,
  • frühere MPU-Gutachten und Bescheinigungen über Kurse oder Seminare,
  • Schreiben der Behörde und Ihre Anträge.

Warum Sie die Akte vor der MPU lesen sollten

  1. Ihre Angaben müssen passen. Wenn Sie im Gespräch von „zwei Bier“ sprechen und die Akte 1,8 Promille zeigt, wird der Gutachter nachfragen. Kennen Sie die Werte, können Sie offen damit umgehen (MPU-Fragen).
  2. Ausfallerscheinungen. Bei 1,1 bis 1,6 Promille kann eine MPU davon abhängen, ob im Protokoll Ausfallerscheinungen stehen oder nicht (MPU wegen Alkohol).
  3. Alte Einträge. Manche haben vergessene Verstöße in der Akte. Prüfen Sie, ob die Eintragungen noch verwertet werden dürfen (Punkte verfallen).
  4. Fehler. Falsche Daten, Verwechslungen oder fehlende Unterlagen können Sie vor der MPU korrigieren lassen.

Auch die BASt empfiehlt, dass seriöse Berater zu Beginn Unterlagen wie Führerscheinakte, Urteil und Registerauszug einholen (BASt-Broschüre, 08/2025).

So bekommen Sie Akteneinsicht

  1. Schriftlich beantragen bei der Führerscheinstelle, die Ihr Verfahren führt. Angeben: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Aktenzeichen (falls bekannt), Zweck („Akteneinsicht vor der MPU nach § 11 Abs. 6 FeV“).
  2. Form klären: Einsicht vor Ort oder Kopien. Für Kopien können Gebühren anfallen.
  3. Rechtzeitig: am besten gleich nach der MPU-Anordnung, bevor die Akte an die Begutachtungsstelle geht.
  4. Mit Anwalt: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Akte für Sie anfordern. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, läuft die Einsicht über ihn.

Rechtsgrundlage neben § 11 Abs. 6 FeV ist das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren: Die Behörde hat Beteiligten Einsicht zu gestatten, soweit sie zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen nötig ist (§ 29 VwVfG, für Landesbehörden das jeweils gleichlautende Landesgesetz).

Was an die MPU-Stelle gehen darf

Die Behörde übersendet der Begutachtungsstelle die Unterlagen nur, „soweit sie unter Beachtung der gesetzlichen Verwertungsverbote verwendet werden dürfen“ (§ 11 Abs. 6 FeV). Ein wichtiges Verwertungsverbot: Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen Tat und Entscheidung grundsätzlich nicht mehr zu Ihrem Nachteil verwertet werden (§ 29 Abs. 7 StVG). Es gibt Ausnahmen, etwa wenn die Tat Grundlage einer noch gespeicherten Entziehung ist. Wenn Sie glauben, dass veraltete Einträge in Ihrer Akte gelandet sind, lassen Sie das anwaltlich prüfen.

Akte und Registerauszug

Die Führerscheinakte ist nicht dasselbe wie der Auszug aus dem Fahreignungsregister. Den Registerauszug bekommen Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt, online, per Post oder vor Ort (Punkte abfragen). Er zeigt, was aktuell gespeichert ist. Die Akte der Führerscheinstelle enthält zusätzlich Urteile, Protokolle und Schriftverkehr.

Was eine Entziehung von einem Fahrverbot unterscheidet und was nach dem Entzug zu tun ist, steht unter Führerscheinentzug.

Quellen

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten der Akteneinsicht regelt Ihre Führerscheinstelle.