Im psychologischen Gespräch der MPU gibt es keine richtigen Antworten zum Auswendiglernen, sondern Fragen zu Ihrer eigenen Geschichte. Der Gutachter will verstehen, wie es zur Auffälligkeit kam, was Sie seitdem geändert haben und warum die Änderung hält. Laut TÜV NORD stellt er „keine Fallen“ und arbeitet nicht mit „Psycho-Tricks“ (FAQ MPU).
Worum es im Gespräch geht
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) beschreibt, was Gutachter in Erfahrung bringen sollen (Informationen zur MPU, 08/2025). Das Gespräch folgt im Kern vier Themen:
- Die Auffälligkeit: Was ist passiert, auch davor und danach?
- Die Ursachen: Warum haben Sie so gehandelt? Was war damals in Ihrem Leben los?
- Die Veränderung: Wann, warum und wie haben Sie Ihr Verhalten geändert?
- Die Zukunft: Wodurch stellen Sie sicher, dass es nicht wieder passiert, auch in schwierigen Situationen?
Grundlage ist Ihre Akte. Rechtskräftige Urteile gelten in der MPU als Tatsache, auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen (BASt).
Typische Fragen bei Alkohol
Die BASt nennt für Alkohol-Fragestellungen ausdrücklich diese Themen:
- Ab wann haben Sie zu viel Alkohol getrunken?
- Wie viel haben Sie jeweils getrunken, und wie viel maximal?
- Wie oft kam es zu solchen Höchstmengen?
- Warum haben Sie so viel getrunken?
Daraus ergeben sich typische Nachfragen:
- Wie viel hatten Sie am Tattag getrunken, wann und wo? Passt das zum gemessenen Promillewert?
- Wie sind Sie trotz des Alkohols gefahren, und warum haben Sie nicht anders entschieden?
- Wie haben Sie die Wirkung gespürt, oder gerade nicht? (Wer hohe Mengen gut verträgt, zeigt nach der BASt eine überdurchschnittliche Gewöhnung an Alkohol.)
- Trinken Sie heute noch? Wenn nein: seit wann, warum, und wie gehen Sie mit Feiern oder Stress um? Wenn ja: wie viel, wie kontrollieren Sie das?
- Was sagen Ihre Abstinenzbelege oder Leberwerte?
Worauf es ankommt: Die angegebenen Trinkmengen müssen zum Promillewert passen. Wer behauptet, „zwei Bier“ getrunken zu haben, aber mit 1,8 Promille kontrolliert wurde, macht sich unglaubwürdig. Mehr unter MPU wegen Alkohol.
Typische Fragen bei Drogen und Cannabis
Laut BASt geht es um:
- Ab wann haben Sie welche Drogen konsumiert, und wie oft?
- Haben Sie verschiedene Drogen oder Drogen und Alkohol gleichzeitig konsumiert?
- Warum kam es zum Konsum, und warum haben Sie weitergemacht, auch nach einer ersten Auffälligkeit?
- Warum hat sich der Konsum gesteigert oder verändert?
Dazu kommen Fragen nach Ihrem Umfeld: Haben Sie sich von Menschen und Orten gelöst, die mit dem Konsum verbunden waren? Wie gehen Sie heute mit Situationen um, in denen früher konsumiert wurde? Mehr unter MPU wegen Drogen und Cannabis und Führerschein.
Typische Fragen bei Punkten und Straftaten
Für Verkehrsauffälligkeiten nennt die BASt diese Leitfragen:
- Warum kam es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Verstößen?
- Gab es Veränderungen in Beruf oder Privatleben, die Ihr Fahrverhalten beeinflusst haben?
- Welche Vorsätze hatten Sie zwischendurch, und warum ist es trotzdem wieder passiert?
- Was haben frühere Maßnahmen wie Aufbauseminar oder verkehrspsychologische Beratung gebracht?
- Wie stellen Sie künftig sicher, dass es nicht wieder vorkommt?
Bei Straftaten mit Aggression geht es zusätzlich um Ihren Umgang mit Ärger und Konflikten. Mehr unter MPU wegen Punkten.
Fragen, die in jeder MPU vorkommen
- Wie haben Sie sich auf die MPU vorbereitet? (Steht auch im Fragebogen.)
- Was haben Sie in einer Beratung oder Therapie gelernt? Was davon setzen Sie um?
- Was hat sich in Ihrem Alltag konkret verändert? Freundeskreis, Freizeit, Arbeit, Partnerschaft?
- Was machen Sie, wenn es schwierig wird, zum Beispiel bei Stress, Streit oder einem Fest?
- Warum sind Sie sicher, dass die Änderung bleibt?
Was als „Fangfrage“ gilt, und was wirklich dahintersteckt
Im Netz kursieren Listen mit angeblichen MPU-Fangfragen. Was damit gemeint ist, sind meist Nachfragen, die prüfen, ob Ihre Angaben zusammenpassen:
| angebliche Fangfrage | was der Gutachter wissen will |
|---|---|
| „Trinken Sie heute noch manchmal ein Glas zum Essen?“ | Passt Ihre Antwort zu dem, was Sie zu Abstinenz oder kontrolliertem Trinken gesagt haben? |
| „Hatten Sie Pech, dass Sie kontrolliert wurden?“ | Sehen Sie die Fahrt als Zufall oder als Folge Ihres Verhaltens? |
| „Wie oft sind Sie vorher schon so gefahren?“ | Bei hohen Werten ist eine erste Fahrt unwahrscheinlich. Ehrlichkeit wirkt hier glaubwürdiger. |
| „Was würden Sie heute auf einer Hochzeit trinken?“ | Haben Sie eine konkrete Strategie für Risikosituationen? |
Mit den Scherzfragen, die im Netz unter „Idiotentest“ kursieren (Rätsel, Wortspiele), hat die MPU nichts zu tun. Der Spitzname ist umgangssprachlich und irreführend.
Warum auswendig gelernte Antworten schaden
TÜV NORD schreibt: „Es ist daher nicht sinnvoll, bestimmte Antworten auswendig zu lernen.“ Die BASt warnt vor Beratern, die „zurechtgebastelte“ Geschichten einüben lassen: „nichts ist so frei von Widersprüchen wie die Wirklichkeit“.
Der Grund: Der Gutachter fragt nach, springt zwischen Themen und vergleicht mit der Akte. Gelernte Sätze passen dann oft nicht zu den Details. Ein ehrliches „Das weiß ich nicht mehr genau“ ist besser als eine glatte Geschichte, die beim zweiten Nachfragen bricht.
So bereiten Sie sich auf das Gespräch vor
- Akte lesen: Datum, Uhrzeit, Promille- oder Laborwerte, frühere Einträge. Siehe Führerscheinakte.
- Lebenslauf schreiben: ab der Zeit, als die Probleme begannen, mit dem, was damals in Ihrem Leben los war (BASt-Empfehlung).
- Die vier Themen oben schriftlich beantworten, in eigenen Worten.
- Jemanden fragen, der Sie gut kennt: Was hat sich an Ihnen verändert?
- Bei Unsicherheit ein Beratungsgespräch bei einem qualifizierten Verkehrspsychologen (MPU-Berater finden).
Alles Grundsätzliche zur MPU, mit Anlässen und Bestehensquoten nach BASt-Statistik, steht im Überblick MPU.
Quellen
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen: Informationen zur MPU, 14. Auflage, August 2025
- TÜV NORD: FAQ zur MPU, abgerufen am 28.10.2026
Die Fragen sind typische Themen, keine vollständige Liste und kein Fragenkatalog einer bestimmten Begutachtungsstelle.



